Neue Regelung für die Verleihung des Professorinnen- und Professo-rentitels an der Zürcher Fachhochschule

Der Fachhochschulrat der Zürcher Fachhochschule (ZFH) hat auf Beginn des Herbstsemesters 2010/11 ein Reglement erlassen, das die Verleihung des Titels Professorin oder Professor ZFH neu regelt.

Nach dem kantonalen Fachhochschulgesetz vom 2. April 2007 ist der Fachhochschulrat zuständig für die Verleihung des Professorinnen- und Professorentitels ZFH an Dozierende der Hochschulen der ZFH (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Zürcher Hochschule der Künste, Pädagogische Hochschule Zürich sowie die privaten Hochschulen für Wirtschaft Zürich und für Technik Zürich). Bisher erfolgte die Titelvergabe gestützt auf ein Reglement vom 23. Oktober 2001, das vorsah, dass der Titel als Anerkennung der Leistungen verliehen wird, wenn Dozierende bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in der Regel mindestens drei Jahre erfolgreich an der Hochschule tätig waren. Von 2002 bis 2008 hat der Fachhochschulrat aufgrund dieser Bestimmungen mehr als 400 Dozierenden den Titel verliehen.

An der bisherigen Regelung für die Titelvergabe wurde aus verschiedenen Kreisen Kritik geübt. Einerseits wurden die Anforderungen für den Titelerwerb als zu tief eingestuft, andererseits wurde die fehlende Möglichkeit, Stellen mit hohem Anforderungsprofil direkt als Professorinnen- und Professorenstellen ausschreiben zu können, als Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit gewertet. Der Fachhochschulrat entschied sich daher Ende 2008 für eine grundsätzliche Überprüfung der bestehenden Regelung und beauftragte die Rektorenkonferenz mit der Ausarbeitung von Vorschlägen, welche die Kritikpunkte einbeziehen. Nach einem Vernehmlassungsverfahren dazu wurde eine Lösung im Sinne des Vorschlags der Rektorenkonferenz von einer Planungsgruppe und von den Hochschulen weiter bearbeitet.

Das neue Modell der Titelverleihung ist im Reglement über den Titel der Professorin oder des Professors an der Zürcher Fachhochschule vom 6. Juli 2010 festgelegt. Danach müssen sowohl die Stellen wie auch die Dozierenden, die diese innehaben, bestimmte Anforderungen erfüllen, damit der Titel verliehen werden kann. Die Kriterien für die Dozierenden (personelle Kriterien), die insbesondere fachliche Qualifikationen betreffen, gelten für alle Hochschulen der ZFH. Die Stellen, die mit dem Titel verknüpft werden (Professorenstellen), werden hingegen aufgrund der Verhältnisse an den einzelnen Hochschulen bestimmt. Es handelt sich dabei um Stellen mit besonderer Bedeutung für die Hochschule, die in der Professorenstellenplanung der jeweiligen Hochschule festgelegt und vom Fachhochschulrat genehmigt werden.

Da die Anteile der Professorenstellen an den Hochschulen der ZFH trotz unterschiedlicher Strukturen, inhaltlicher Voraussetzungen und Traditionen der Hochschulen grundsätzlich vergleichbar sein sollen und mit einer eher zurückhaltenden Titelvergabe eine Aufwertung des Professorinnen- und Professorentitels ZFH angestrebt wird, ist geplant, die Titelverleihung nach neuer Ordnung in mehreren Schritten einzuführen. In der Anlaufphase bis Ende 2012 soll eine erste Tranche von Professorenstellen eingeführt werden. Nach einer Überprüfung im Jahr 2012 wird der Fachhochschulrat die Quote der Professorenstellen ab 2013 festlegen.

Dozierende, denen der Professorinnen- oder Professorentitel ZFH nach dem Reglement vom 23. Oktober 2001 verliehen wurde, können ihn nach den bisherigen Bestimmungen weiterführen.